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Gianluigi Lavia

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AGB

Unsere Kinderanimateure/innen sind Unterhalter mit ihrem selbst gestalteten Animationsprogramm. Wir bieten keine lizensierte Charaktere/Kostüme an und akzeptieren nur Aufträge von Kunden die sich dessen bewusst sind und dieses akzeptieren. Alle unsere Charaktere sind Nachahmungen und stehen in keiner Verbindung zu agierenden Unternehmen.

Unser Kinderanimationsprogramm wird auf freiwilliger Basis den Kindern während der Veranstaltung angeboten. Kinder die sich nicht an den Spielen und Aktivitäten beteiligen möchten obliegen der Aufsicht der Eltern oder Aufsichtsperson. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Aufsichtspflicht für die Kinder zu jeder Zeit bei den Eltern oder der Aufsichtsperson liegt. Unsere Kinderanimateure sind nicht für die Unterstützung beim Trinken oder Wasserlassen zuständig.


Bei der Buchung von Animationsprogrammen übernehmen wir bei Krankheitsfällen oder Fällen von höherer Gewalt keine Garantie für die Durchführung. Wir setzen alles daran eine Vertretung in Krankheitsfällen zu organisieren. Im Falle einer Stornierung von unserer Seite entstehen keine Kosten für den Auftraggeber.

Zur Planungssicherheit ist eine Vorzahlung in Höhe von 50 € auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.

Bei Stornierung von Seiten des Auftraggebers behalten wir uns das Recht vor folgende Stornogebühren zu berechnen.

Stornierung am selben Tag                                     = 90 % des Betrages

Stornierung bis zu 3 Tage vorher                           = 70 %

Stornierung vom 4. bis 7. Tag                                 = 50 %

Stornierung ab dem 8. Tag bis 14 Tag vorher      = 30 %

Stornierung bis zu 15 Tage vorher                         = Ohne Stornokosten

 

Wir weisen darauf hin, dass bei eventuellen Unverträglichkeiten auf bestimmte Materialien wie beispielsweise Kinderschminke, Latex oder ähnliches dies vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden muss. Für auftretende Allergien oder Verletzungen die während der Kinderanimation entstehen übernehmen wir keine Haftung.

Sollte es von Seiten des Auftraggebers zu einer Verspätung des Animationsbeginns kommen, dann sind 15 Minuten Wartezeit toleriert. Bei längeren Wartezeiten wird die versäumte Zeit vom eigentlichen Kinderanimationsprogramm gekürzt. Ein Anspruch auf Kürzung der Kosten besteht nicht.

Ein Vertrag mit den Superhelden-Frankfurt kommt erst durch das zustimmen der AGB zustande.

Stand: 24.07.2021